Beratung von Auftraggebern in allen Immobilienangelegenheiten zur Wertsteigerung der Immobilie
Vertretung von Auftraggebern vor Behörden
Abwicklung von Schriftverkehr mit Hauseigentümern, Wohnungseigentümern und Mietern
Abhaltung von Mieter- und Wohnungseigentümerversammlungen
Beratung von Auftraggebern in allen wohn- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten
Wahrnehmung der Interessen von Auftraggebern in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Abschluss von Versicherungsverträgen und Schadenabwicklung
Wohnungsübergaben und -rücknahmen
Kaufmännische Verwaltung
Verwaltung von Treuhandgeldern auf separaten Konten
Vorschreibung von Wohnbeiträgen und Mietzinsen im Namen der Auftraggeber
Jährliche Abrechnung von Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
Verwaltung von Mietverträgen samt Überwachung der Indexierung der Mietzinse
Mahnwesen
Vertretung von Haus- und Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber den Finanzbehörden
Rechtliche Beurteilung in allen wohnrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten
Beratung von Auftraggebern zur Entscheidungsfindung vor Klagsführungen bzw. Klagsanmerkungen gegen allfällig säumige Mieter und Wohnungseigentümer
Technische Verwaltung
Periodische Objektbegehungen, wobei die jährlichen Kontrollen gemäß ÖNORM B1300 durch externe Dienstleister gegen gesonderte Honorierung erfolgen
Aufnahme festgestellter Mängel und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung
Entgegennahme von Störungsmeldungen und Veranlassung der Störungsbehebung
Aufbereitung, Angebotseinholung und Überwachung der Abwicklung von Gebäudeinstandhaltungen oder erforderlichen Instandsetzungen
Aufbereitung, Veranlassung und Dokumentation erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Gebäudesicherheit bzw. zur Vermeidung allgemeiner Gefahren, Wahrung von Brandschutzinteressen, Gesundheits- und Umweltschutzinteressen, sowie Einbruchschutz bzw. Schutz vor Außengefahren (Organisation von Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude gemäß ÖNORM B 1300, samt regelmäßiger Prüfroutinen – durch externe Fachleute gegen gesonderte Honorierung)